Wie berechne ich die zulässige Anhängelast?

Übersicht über Höchstgeschwindigkeiten für PKW-Anhänger in unseren Nachbarländern

Informationen zu den Tempolimits für Anhänger in Europa

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Tempolimits für PKW und Anhänger in Europa.

Informationen zu den Tempolimits für Anhänger in Europa

Genau wie in Deutschland gilt auch in vielen anderen europäischen Ländern eine reduzierte Geschwindigkeit beim Fahren mit Anhänger. Außerorts gilt für Gespanne meist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 bis 90 km/h. Auf Autobahnen sind mit Anhänger je nach Land Geschwindigkeiten zwischen 80 und 130 km/h erlaubt. In einigen Ländern gibt es Ausnahmen bei den Tempolimits für PKW mit Anhänger. So dürfen Gespanne mit bestimmten Genehmigungen oder einer 100 km/h-Plakette außerorts und auf Autobahnen bis zu 100 km/h fahren. In anderen Ländern wie Belgien oder Frankreich sind teilweise sogar Geschwindigkeiten über 100 km/h erlaubt.

Generell ist immer auf die jeweilige Beschilderung in den einzelnen Ländern zu achten.

(1) Belgien:

  • In der Region Brüssel gilt innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, in der Region Wallonien außerorts 90 km/h.
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen gilt 90 km/h für Gespanne über 3,5 t.

(2) Dänemark:

  • Außerorts gilt für Gespanne über 3,5 t 70 km/h.
  • Auf Autobahnen gilt für Gespanne mit gültiger Plakette 100 km/h.

(3) Deutschland: Mit gültiger Plakette sind auf Autobahnen für Gespanne 100 km/h erlaubt.

(4) Finnland:

  • Von Oktober bis März gilt außerorts und auf Autobahnen eine um 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit.
  • Für ungebremste Anhänger gelten außerorts und auf Autobahnen 60 km/h.

(5) Frankreich:

  • Bei Niederschlag oder für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahren) gelten 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
  • Für Gespanne über 3,5 t gelten auf Schnellstraßen und Autobahnen 90 km/h.

(6) Italien: Bei Niederschlag, Schnee oder für Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahren) gelten 90 km/h auf Schnellstraßen und 100 km/h auf Autobahnen für Pkw, Motorräder und Gespanne bis 3,5 t.

(7) Kroatien: Für Fahrer unter 25 Jahren gelten abweichende Bestimmungen, siehe ADAC .

(8) Niederlande:

  • Von 6 - 19 Uhr gilt 100 km/h, von 19 - 6 Uhr gelten je nach Beschilderung 120 - 130 km/h (Pkw, Motorrad und Gespanne bis 3,5 t).
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen gilt 80 km/h für Gespanne über 3,5 t.

(9) Norwegen: Außerorts und auf Autobahnen gilt für ungebremste Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

(10) Österreich:

  • Von 22 - 5 Uhr gilt auf bestimmten Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h.
  • Für Gespanne gelten unterschiedliche Regelungen, siehe ADAC .

(11) Schweden: Für ungebremste Anhänger gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h, wenn das Leergewicht oder zulässige Gesamtgewicht des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs erreicht.

(12) Schweiz: Für Anhänger unter 3,5 t gelten auf Schnellstraßen und Autobahnen 100 km/h.

(13 - 14) Slowakei und Slowenien: Für Anhänger über 3,5 t gelten außerorts und auf Autobahnen 80 km/h.

(15) Spanien:

  • Je nach Straßentyp gelten abweichende Regelungen, siehe ADAC .
  • Für Anhänger über 0,75 t gelten auf Autobahnen 80 km/h.

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