Welchen Anhänger darf ich ziehen?

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Voraussetzungen

Dein Anhängerführerschein

Anhängerführerschein BE, Führerschein B96 oder PKW-Führerschein B? Welchen Führerschein Sie für das Ziehen eines Anhängers benötigen, hängt vor allem vom zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers ab. Kleine und leichte Anhänger dürfen in vielen Fällen auch ohne zusätzlichen Anhängerführerschein gefahren werden.

Für Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zGG) wird grundsätzlich ein Anhängerführerschein benötigt.

Für ältere Führerscheine besteht grundsätzlich Besitzstandsschutz. Beim freiwilligen Umtausch werden in der Regel auch die Klassen BE und C1E eingetragen.

Wer künftig auch Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit dem PKW-Führerschein fahren möchte, muss einen Antrag auf Erteilung der Klasse CE 79 stellen.

Mit welcher Führerscheinklasse darf ich welchen Anhänger fahren?

Die Führerscheinklassen B und BE sowie die Schlüsselzahl B96 erlauben das Ziehen von Anhängern. Für die jeweilige Fahrerlaubnis mit Anhänger ist vor allem das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend. Weitere Informationen zur Anhängelast und zu wichtigen Gewichtsangaben finden Sie hier: Fahrzeugschein für Anhänger

Ausnahmsweise genügt für das Ziehen eines Anhängers über 750 kg hinter einem PKW die Führerscheinklasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeugs übersteigt. Andernfalls wird die Klasse BE benötigt.

Beim Fahren eines Gespanns muss zusätzlich die tatsächliche Anhängelast berücksichtigt werden.

Für welche Fahrzeugkombinationen ist die Klasse BE erforderlich?

Die Klasse BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt. Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als 3.500 kg, wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, auch wenn das Zugfahrzeug zur Klasse B gehört. Die Klasse BE wird durch eine Ausbildung sowie eine praktische Prüfung erworben.

Diese Fahrzeuge und Anhänger dürfen ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B gefahren werden:
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis 750 kg zGM oder
einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug+ zGM Anhänger) nicht größer ist als 3.500 kg.

Altbesitzer , welche die Klasse B bis zum 18. Januar 2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung:
Sie dürfen deshalb ab dem 19. Januar 2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig).

Neu: B96
Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden.

Zum Erwerb von B96 ist keine Prüfung erforderlich, sondern lediglich eine Fahrerschulung in einer Fahrschule! Die Schulung dauert 7 Stunden á 60 Minuten (2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen auf dem Platz und 60 Minuten Fahren im Straßenverkehr).

Erlaubte Anhänger mit PKW-Führerschein B

  • Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg, z. B. ein kleiner Tieflader
  • Die Summe des Gesamtgewichts von PKW und Anhänger darf zwischen 750 kg und 3.500 kg liegen.

Erlaubte Anhänger mit Führerschein B96

  • Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Gebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg
  • Die Summe des Gesamtgewichts von PKW und Anhänger darf zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegen.

Erlaubte Anhänger mit Anhängerführerschein BE

  • Ungebremste Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Gebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg
  • Besonders geeignet für schwere Anhänger, z. B. den CRAFTMAX KING 3500 ALU-Dreiseitenkipper

Erlaubte Anhänger mit Führerscheinklasse 3

Die alte PKW-Führerscheinklasse 3 wurde bis 1999 erteilt und erlaubt das Fahren mit Anhängern ohne zusätzlichen Anhängerführerschein.

Mit dieser Klasse dürfen Anhänger-Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t gefahren werden. Zusätzlich ist ein drei-achsiger Zug bis zu einem Gesamtgewicht von 12,0 t erlaubt, wenn das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 t ist.

Wird die alte Führerscheinklasse 3 umgeschrieben, erfolgt die Übertragung in der Regel auf die Klasse BE. Damit entfallen die bisherigen Sonderregelungen der Klasse 3.

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