100km/h Zulassung bei PKW-Anhängern

100 km/h Ausnahmegenehmigung für Deinen PKW-Anhänger

Welche Voraussetzungen müssen für die 100 km/h-Zulassung erfüllt werden?

In Deutschland gilt für das Fahren mit Anhänger grundsätzlich ein Tempolimit von 80 km/h. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine 100 km/h-Zulassung für Autobahnen und Kraftfahrstraßen erteilt werden. Wir erklären Ihnen, welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Sie eine Tempo-100-Plakette erhalten.

Welche Voraussetzungen müssen Fahrzeug und Anhänger für die 100 km/h-Zulassung erfüllen?

Die 100 km/h-Erlaubnis kann sowohl für PKW als auch für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z. B. Wohnmobile) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t gelten. Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Das Zugfahrzeug muss mit einem ABS-System ausgestattet sein.
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
  • Die Reifen des Anhängers müssen für mindestens 120 km/h ausgelegt sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L besitzen.
  • Die Reifen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
  • Die Tempo-100-Plakette muss sichtbar am Heck des Anhängers angebracht werden.

Was ist bei ungebremsten und gebremsten Anhängern zu beachten?

Neben den Grundvoraussetzungen müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug für die 100 km/h-Erlaubnis eingehalten werden. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers hängt dabei vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab. Das Leergewicht wird mit einem definierten Faktor X multipliziert. Dieser Faktor beträgt:

  • 0,3 für ungebremste Anhänger und gebremste Anhänger ohne Stoßdämpfer
  • 1,1 bzw. 1,2 für gebremste Anhänger mit hydraulischem Stoßdämpfer

Der Wert 1,2 darf verwendet werden, wenn folgende Ausstattung vorhanden ist:

  • Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem bzw. einer Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung
  • Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)

Für gebremste Anhänger gilt zusätzlich: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf weder die zulässige Anhängelast noch die Gesamtmasse des Zugfahrzeugs überschreiten.

Wenn das tatsächliche zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert überschreitet, muss der Anhänger abgelastet werden. Achten Sie außerdem immer auf die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs (siehe Fahrzeugschein). Weitere Informationen zur Anhängelast finden Sie hier .

Welchen Anhänger darf ich mit meinem Zugfahrzeug ziehen?

Im Folgenden finden Sie drei Beispiele zur Berechnung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers sowie der Masse des Zugfahrzeugs.

Beispiel 1: Gesamtmasse bei ungebremstem Anhänger

  • Faktor X = 0,3
  • Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.800 kg
  • 1.800 kg × 0,3 = 540 kg (max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers)

Beispiel 2: Gesamtmasse bei gebremstem Anhänger

  • Faktor X = 1,1
  • Leermasse des Zugfahrzeugs: 1.800 kg
  • 1.800 kg × 1,1 = 1.980 kg (max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers)

Beispiel 3: Masse des Zugfahrzeugs bei gebremstem Anhänger

  • Faktor X = 1,1
  • Max. zulässige Gesamtmasse des Anhängers = 1.500 kg
  • 1.500 kg / 1,1 = 1.363 kg (Leermasse des Zugfahrzeugs)

Die benötigte Masse können Sie auch bequem mit dem Tempo-100-Rechner der KÜS berechnen. Den Rechner finden Sie hier .

Wie erhalte ich die 100er-Zulassung für den Anhänger?

Um mit dem Anhänger 100 km/h auf der Autobahn fahren zu dürfen, müssen die Voraussetzungen bei einer TÜV-Station oder bei DEKRA, GTÜ oder KÜS geprüft und bestätigt werden. Anschließend muss die erforderliche Tempo-100-Plakette bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde beantragt werden.

Wenn alle Kriterien erfüllt sind und die notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie dort den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis. Zusätzlich werden die Fahrzeugpapiere entsprechend abgeändert.

Bitte beachten Sie: Die bestehende 100 km/h-Zulassung für den Anhänger ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig. Bei Fahrten ins Ausland gelten die jeweiligen nationalen Verkehrsvorschriften. Informieren Sie sich daher vor Reiseantritt unbedingt über die geltenden Bestimmungen.

Mehr über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Ausland erfahren Sie hier .

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