Früher Fahrzeugschein genannt, korrekt als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet

Infos der Zulassungsbescheinigung erklärt

Für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge benötigen die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Wir erklären Ihnen, welche Eintragungen im Fahrzeugschein enthalten sind, was die Schlüsselnummern in der Zulassungsbescheinigung bedeuten und welche Angaben besonders wichtig für das Fahren mit einem PKW-Anhänger sind.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM FAHRZEUGSCHEIN UND DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 1?

Die Zulassungsbescheinigung ist erforderlich, um ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie ist unterteilt in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. Diese wurden im Jahr 2005 EU-weit eingeführt und ersetzen die früheren Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Ob technisch zulässige Anhängelast oder Standgeräusch in Dezibel – der erste Teil der Zulassungsbescheinigung enthält die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug und muss während der Fahrt unbedingt mitgeführt werden.

DARF DER FAHRZEUGSCHEIN AUCH IN KOPIE MITGEFÜHRT WERDEN?

Nur anhand der Originalpapiere kann überprüft werden, ob entsprechende Berechtigungen tatsächlich bestehen. Wenn Sie lediglich eine Kopie des Fahrzeugscheins statt des Originals mitführen, kann dies bei einer Kontrolle zu einem Verwarnungsgeld führen.

Das bedeuten die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein Teil 1

Um die Fahrzeugkontrolle zu vereinfachen und die Fahrzeugpapiere zu standardisieren, wurden innerhalb der EU einheitliche Buchstaben- und Zahlenkombinationen im Fahrzeugschein, die sogenannten Schlüsselnummern, eingeführt. Zusätzlich befinden sich nationale Angaben in der Zulassungsbescheinigung, die durch Nummerierungen in Klammern gekennzeichnet werden. Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein befinden sich im neuen Dokument auf der Vorderseite lediglich Nummern und Buchstaben. Die dazugehörigen Erklärungen finden Sie auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung.

In der Tabelle finden Sie eine übersichtliche Erklärung aller Schlüsselnummern der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als PDF-Datei.

Strafen und Bußgelder bei zu hoher Anhängelast

Eine Überschreitung der Last gilt als Verstoß gegen die StVZO und kann zu Strafen und Bußgeldern führen. Dies betrifft ein zu hohes Gesamtgewicht, eine Überschreitung der Anhänge- und Zuglast sowie eine zu hohe Achs- oder Stützlast. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der prozentualen Überschreitung der zulässigen Lasten. In Deutschland liegen die Bußgelder zwischen 30 € und 425 €. Bei einer Überschreitung von mehr als 5 % droht zusätzlich ein Punkt in Flensburg.

Wichtige Angaben im Fahrzeugschein zum Anhänger

Um einen Anhänger mit einem PKW sicher zu ziehen, müssen bestimmte Lastverteilungen und zulässige Gewichtsangaben eingehalten werden. Im Fahrzeugschein finden Sie wichtige Angaben zum Anhänger, beispielsweise zum zulässigen Gesamtgewicht sowie zur maximalen Anhänge-, Stütz- und Achslast.

Maximale Anhängelast im Fahrzeugschein

Um festzustellen, ob die Anhängelast überschritten wurde, finden Sie die entsprechenden Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Nr. O.1 (ungebremster Anhänger) und Nr. O.2 (gebremster Anhänger). Bei älteren Fahrzeugscheinen befindet sich die Anhängelast unter Nr. 28 / Nr. 29.

Maximale Stützlast und Achslast im Fahrzeugschein

Für die Berechnung der Anhängelasten sind auch die Angaben zur Stützlast und Achslast wichtig. Die maximale Stützlast in Kilogramm finden Sie unter Nr. 13. Die zulässige Achslast je Achsgruppe ist unter Nr. 7.1 / 7.2 eingetragen. Unter Nr. 8.1 / 8.2 finden Sie die im Zulassungsstaat zulässige Achslast in Kilogramm.

Bei älteren Fahrzeugscheinen befindet sich die maximale Stützlast häufig auf einem kleinen Schild innen am Heckblech oder an der Heckklappe.

Zulässiges Gesamtgewicht und Leergewicht im Fahrzeugschein

Das Leergewicht des Fahrzeugs in Kilogramm finden Sie unter G. Das zulässige Gesamtgewicht ist unter F.1 eingetragen. Die im Zulassungsstaat zulässige Gewichtsangabe finden Sie unter F.2.

Was Sie über Anhängelasten und deren Berechnung wissen müssen, finden Sie
hier .

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